Pressemitteilung von Haus & Grund Tübingen vom 12.11.2024
Gesonderter Hebesatz für die Grundsteuer
Am 14.11.2024 soll der Gemeinderat der Stadt Tübingen die Erhebung eines gesonderten Hebesatzes für die Grundsteuer („Grundsteuer C“) für Baulücken beschließen. Der Hebesatz soll das Doppelte des Hebesatzes für bebaute Grundstücke betragen.
Hierzu stellt Haus & Grund Tübingen das Folgende fest:
Unbebaute Grundstücke sind dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer schon lange ein Dorn im Auge. Er glaubt, die Eigentümer könnten nur durch Druck der Stadt zur Bebauung veranlasst werden. Zunächst hat der OB mit der Einleitung von Baugebotsverfahren gedroht. 2022 musste die Verwaltung dann erkennen, dass eine zwangsweise Bebauung der betroffenen Grundstücke in mehrfacher Hinsicht rechtlich nicht möglich ist, meistens schon wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Deshalb können Baugebote nicht erlassen werden. Nun soll über die „Grundsteuer C“ Druck ausgeübt werden. Dies wird nichts bewirken, außer mehr Geld in die Stadtkasse zu spülen. Für den Mietwohnungsbau wird kein Vorteil messbar sein.
Die Idee ist nicht neu.
Es wurde 1962 mit der „Baulandsteuer“ schon einmal versucht, eine Lenkungswirkung zu erzielen. Der Versuch wurde nach nur zwei Jahren wegen Erfolglosigkeit beendet. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Baulücken auch ohne staatlichen Druck geschlossen werden. Vor wenigen Jahren sprach die Stadt von 550 Grundstücken, derzeit sollen noch 300 Grundstücke betroffen sein.
Eine Lenkungswirkung wird nicht erreicht. Stattdessen wird das Versprechen der Aufkommensneutralität durch die Grundsteuer C gebrochen.